E-Mail Marketing

e-mail marketing

Das Marketing über E-Mail ist immer noch der effektivste Weg seine Kunden über neue Produkte oder Dienstleistungen zu informieren. Allerdings herrscht in Europa eine Rechtslage, die es für ein erfolgreiches E-Mailmarketing zu beachten gilt. Doch erst einmal zum Grundsätzlichen, was E-Mailmarketing ist und wie es funktioniert.

So funktioniert Marketing per E-Mail

Einfach ausgedrückt bekommt der Empfänger in regelmäßigen Abständen E-Mails mit Informationen über neue Produkte oder Aktionen. Ziel ist es, dass der Kunde zum Beispiel in einem Onlineshop eine Bestellung tätigt. Um dieses Ziel zu erreichen, kommt es auch auf die Form der E-Mail an. Hier sollte man die Standards anlegen, die man aus der Welt des Marketing kennt. Der Empfänger will möglichst auf dem ersten Blick sehen, welche Aussage die Mail hat, deshalb gilt es lange Texte zu vermeiden. Am Besten bringt man die Informationen in zwei oder drei Sätzen auf den Punkt und arbeitet zusätzlich mit Bildern und Grafiken. Zum Erstellen der E-Mails existiert spezielle Software, welche sowohl das Designen als auch den Versand direkt aus der Software heraus ermöglichen. Dabei ist es, je nach Software sogar möglich, die E-Mail zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nur an eine bestimmte Gruppe von Empfängern zu versenden.

Die gesetzlichen Bestimmungen in Europa

Wer intensives Marketing per E-Mail betreibt, setzt sich leicht dem Verdacht aus, Spammails zu versenden. Um dieses Problem zu umgehen, hat die Europäische Union im Jahre 2002 eine Verordnung erlassen, die das Versenden von Produktinformationen nur noch dann erlaubt, wenn der Empfänger diesem ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmung erfolgt über das sogenannte Opt-In-Verfahren. Bei diesem Verfahren muss der Empfänger seine E-Mailadresse in einem Feld eintragen und bekommt daraufhin eine E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Link, der von dem Empfänger mit einem Klick explizit bestätigt werden muss. Erst nach dieser Bestätigung darf man an den Empfänger weitere E-Mails senden. Auf dem ersten Blick scheint dieses Verfahren ein wenig kompliziert zu sein, in der Praxis ist es jedoch kinderleicht zu handhaben. Man sollte sich auch tunlichst an dieses Verfahren halten, wenn man nicht Abmahnungen durch Mitbewerber oder sogar Strafverfolgungen riskieren will. Desweiteren muss die E-Mail eine Möglichkeit bieten, damit Empfänger sich aus dem Verteilersystem austragen und so den Empfang weiterer E-Mails stoppen kann.

Posted on: September 20, 2020, by :